1964 erging ein Bescheid des Landratsamtes Miesbach
zur Ausweisung eines Schutzgebietes für die Mühltaler
Hangquellen und ein weiterer Bescheid für das Gebiet Thalham
- Reisach - Gotzing. Diese Bescheide ergingen, ohne dass die
geforderten Voraussetzungen für den Eintrag ins Wasserbuch
gegeben waren. Schon zu diesem Zeitpunkt waren die Bescheide
nicht rechtsgültig, weil die Ausweisung in Form einer Verordnung
des Landrats notwendig gewesen wären.
Dennoch reichte dieser Bescheid, um Anwohnern in Thalham
mit Enteignung zu drohen, falls nicht freiwillig verkauft
wurde. So konnte sich bis auf dem Besitzer der Herrenmühle
kein Eigentümer mehr in Thalham halten. Dem einst blühenden
Ort, welcher ursprünglich vom Postamt, vielen Ladengeschäften,
Fabriken, Handwerks-betrieben, Poststation für die Region
auch noch Touristenzentrum mit dem Hausberg der Münchner
war, wurde langsam die Substanz entzogen. Letzlich rettete
den Herrenmühler in seinem herrlichen denkmalgeschützten
Anwesen (mit Stuckdecken!), errichtet von den Augustiner Chorherren,
sein langatmiger Wiederstand und das neue Denkmalschutzgesetz.
Auch unterirdisch griff man in Thalham in den Grundwasserfluss
ein. Die Stadt München staute den Grundwasserstrom durch
unterirdische Baumassnahmen bei Thalham auf, um zusätzliches
Wasser entnehmen zu können. Mittlerweile wurden viele
der Thalhamer Brunnen wegen schlechter Wasserqualität
geschlossen und das Sterben des Ortes war umsonst - zeigen
neuere Gutachten doch, dass das Grundwasser vom Süden
her strömt.
Um einen Verfahrensfehler zu reparieren machte das Landratsamt
Miesbach 1987 einen erneuten Anlauf zum Erlass einer rechtsgültigen
Schutzverordnung in Darching. Wasserrechte im derzeitigen
Umfang wurden allerdings von der Stadt München nie bewiesen,
sondern nur behauptet.
Bei einem Anhörungsverfahren wurden die 204 Grundbesitzer
des geplanten Schutzgebietes bei den Mühlthaler Hangquellfassungen
in Darching informiert und darauf hingewiesen, ihren Einwand
gegen die Ausweisung eines Schutzgebietes einzubringen. Bei
diesem Anhörungsverfahren wurde die Verlegung der Mühltaler
Hangquellenfassung von den Vertretern der betroffenen Gebiete
vorgeschlagen. Diese Alternative würde den Stadtwerken
München Sicherheit vor Unfällen auf der Autobahn
geben und die Orte Mitter- und Oberdarching von den Auflagen
eines Schutzgebietes befreien.
Am 11.10.2000 wurde trotz aller Proteste das Schutzgebiet
von Landrat Norbert Kerkel in Kraft gesetzt.
Für das Gebiet Thalham - Reisach - Gotzing sollte im
Jahre 2001 das Wasserrechtsverfahren in Gang gesetzt werden,
um das bestehende Schutzgebiet erheblich zu erweitern, obwohl
selbst ein von der Stadt beauftragter Gutachter die Hauptrisiken
ausserhalb des Schutzgebietes sah. Auf Grund der heftigen
Proteste der Bürgermeister der Gemeinden wurde das Verfahren
ausgesetzt. Derzeit sind die mittlerweile privatisierten Stadtwerke
München gemeinsam mit den zuständigen Behörden
bemüht, in sogenannten Konsensgesprächen zum Neubeginn
des Verfahrens zu gelangen. Es soll ein Schutzgebiet mit einer
Größe von 18,6 qkm ausgewiesen werden. Schützen
soll dies die Brunnen Reisach, Thalham Süd und Nord,
sowie das Einzugsgebiet der Gotzinger Hangquellen.
Die Schützbarkeit dieser Wassergewinnungsanlagen ist
jedoch zweifelhaft, bestätigt wird dies durch das Gutachten
des Hydrogeologen Dr. Otto Heimbucher, Nürnberg. Durch
Gefahrenquellen verschiedenster Art, wie Eisenbahn, Staats-
und Kreisstraße, sowie durch den Schmutzeintrag von
Mangfall und Schlierach, ist eine erhebliche Beeinträchtigung
des Wassers gegeben.
Hier gehts zum Hydrogeologischen Gutachten des Dr.
Heimbucher: Lesen
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