Wasserrechte
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HISTORISCHES


Schutzgebiete werden ausgewiesen, um das Grundwasser als Trinkwasser genießen zu können. Ist die Brunnenanlage durch mögliche Beeinträchtigungen gefährdet, d. h. nicht schützbar, so geht eine Ausweisung ins Leere.

 Schutzgebietausweisungen 


Das Wasserhaushaltsgesetz von 1963 änderte das Recht auf Wasserbenutzung folgendermaßen:

1. Bestehende Brunnen und sonstige Trinkwasseranlagen müssen beim Landratsamt angemeldet werden.

2. Nachweis über das Entnahme- und Nutzungsrecht.

3. Nachweis über die Unbedenklichkeit durch bakteriologische Laboruntersuchungen.

Das waren Voraussetzungen für die Eintragung der Benutzungsrechte ins Wasserbuch. Die jeweilige Wasserfassung wird beurteilt und bei Bedarf ein Schutzgebiet vorgeschlagen und ausgewiesen.
    


1964 erging ein Bescheid des Landratsamtes Miesbach zur Ausweisung eines Schutzgebietes für die Mühltaler Hangquellen und ein weiterer Bescheid für das Gebiet Thalham - Reisach - Gotzing. Diese Bescheide ergingen, ohne dass die geforderten Voraussetzungen für den Eintrag ins Wasserbuch gegeben waren. Schon zu diesem Zeitpunkt waren die Bescheide nicht rechtsgültig, weil die Ausweisung in Form einer Verordnung des Landrats notwendig gewesen wären.

Dennoch reichte dieser Bescheid, um Anwohnern in Thalham mit Enteignung zu drohen, falls nicht freiwillig verkauft wurde. So konnte sich bis auf dem Besitzer der Herrenmühle kein Eigentümer mehr in Thalham halten. Dem einst blühenden Ort, welcher ursprünglich vom Postamt, vielen Ladengeschäften, Fabriken, Handwerks-betrieben, Poststation für die Region auch noch Touristenzentrum mit dem Hausberg der Münchner war, wurde langsam die Substanz entzogen. Letzlich rettete den Herrenmühler in seinem herrlichen denkmalgeschützten Anwesen (mit Stuckdecken!), errichtet von den Augustiner Chorherren, sein langatmiger Wiederstand und das neue Denkmalschutzgesetz.

Auch unterirdisch griff man in Thalham in den Grundwasserfluss ein. Die Stadt München staute den Grundwasserstrom durch unterirdische Baumassnahmen bei Thalham auf, um zusätzliches Wasser entnehmen zu können. Mittlerweile wurden viele der Thalhamer Brunnen wegen schlechter Wasserqualität geschlossen und das Sterben des Ortes war umsonst - zeigen neuere Gutachten doch, dass das Grundwasser vom Süden her strömt.

Um einen Verfahrensfehler zu reparieren machte das Landratsamt Miesbach 1987 einen erneuten Anlauf zum Erlass einer rechtsgültigen Schutzverordnung in Darching. Wasserrechte im derzeitigen Umfang wurden allerdings von der Stadt München nie bewiesen, sondern nur behauptet.

Bei einem Anhörungsverfahren wurden die 204 Grundbesitzer des geplanten Schutzgebietes bei den Mühlthaler Hangquellfassungen in Darching informiert und darauf hingewiesen, ihren Einwand gegen die Ausweisung eines Schutzgebietes einzubringen. Bei diesem Anhörungsverfahren wurde die Verlegung der Mühltaler Hangquellenfassung von den Vertretern der betroffenen Gebiete vorgeschlagen. Diese Alternative würde den Stadtwerken München Sicherheit vor Unfällen auf der Autobahn geben und die Orte Mitter- und Oberdarching von den Auflagen eines Schutzgebietes befreien.

Am 11.10.2000 wurde trotz aller Proteste das Schutzgebiet von Landrat Norbert Kerkel in Kraft gesetzt.

Für das Gebiet Thalham - Reisach - Gotzing sollte im Jahre 2001 das Wasserrechtsverfahren in Gang gesetzt werden, um das bestehende Schutzgebiet erheblich zu erweitern, obwohl selbst ein von der Stadt beauftragter Gutachter die Hauptrisiken ausserhalb des Schutzgebietes sah. Auf Grund der heftigen Proteste der Bürgermeister der Gemeinden wurde das Verfahren ausgesetzt. Derzeit sind die mittlerweile privatisierten Stadtwerke München gemeinsam mit den zuständigen Behörden bemüht, in sogenannten Konsensgesprächen zum Neubeginn des Verfahrens zu gelangen. Es soll ein Schutzgebiet mit einer Größe von 18,6 qkm ausgewiesen werden. Schützen soll dies die Brunnen Reisach, Thalham Süd und Nord, sowie das Einzugsgebiet der Gotzinger Hangquellen.

Die Schützbarkeit dieser Wassergewinnungsanlagen ist jedoch zweifelhaft, bestätigt wird dies durch das Gutachten des Hydrogeologen Dr. Otto Heimbucher, Nürnberg. Durch Gefahrenquellen verschiedenster Art, wie Eisenbahn, Staats- und Kreisstraße, sowie durch den Schmutzeintrag von Mangfall und Schlierach, ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Wassers gegeben.

Hier gehts zum Hydrogeologischen Gutachten des Dr. Heimbucher: Lesen

     
 Aktuelle und geplante Schutzgebiete 


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