HISTORISCHES
Das Wasserhaushaltsgesetz von 1852 besagt, dass Grundbesitz auch
das Recht beinhaltet, Wasser für sich daraus zu entnehmen.
Aus einer Urkunde des Archivs der Gemeinde Valley
von 1881 geht hervor: "die Enteignung von Grundstücken
im Mühltal im Jahre 1880 auf Grund des Enteignungsgesetzes
von 1837 und dem Wasserhaushaltsgesetzt von 1852 sind abgegolten
und somit abgeschlossen." Hier hat man zum Wohle der Allgemeinheit
ein wasserführendes Grundstück, d. h. den Kasperlbach
in den Besitz der Stadt München gebracht und zugleich das
Wasserbenutzungsrecht. Dieses Gesetz galt nur bis 31.12.1907. |
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Ab 1. Januar 1908 musste neben dem Nachweis über
Grundbesitz auch eine Genehmigung zur Ableitung des Wassers
vom Bezirksamt, des heutigen Landratsamtes, eingeholt werden.
Der Bau der Mühltaler und der Gotzinger Hangquellenfassungen
fällt in den Geltungszeitraum des Wassergesetzes von 1852.
Im Staatsarchiv sind Protestschreiben der betroffenen Bevölkerung
aus dieser Zeit vorhanden. Nachdem die Stadt München mit
dem Ableiten verschiedener Bachläufe und Quellen in großem
Ausmaß begann, fielen in Darching Brunnen trocken. Im
Mangfalltal ging den Mühlen- und Triebwerksbesitzern das
Wasser für den Antrieb ab. Der Pegel der Mangfall fiel
um zwei Meter. Der Lebensnerv dieser Gegend war zerstört.
Der Stadtmagistrat beantwortete die Schreiben immer mit dem
Argument, sie hätten das Quellgrundstück gekauft.
Somit hätte niemand mehr das Recht auf dieses Wasser.
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Der Unterschied stellte sich heraus, da die Mühlenbesitzer
zwar Mühlen betrieben aber kein Wasser entnahmen. Doch
die Stadt München führte Wasser in ihr Wassernetz
ab. Ab 1902 wurden auch rechtliche Schritte eingeleitet: 35
Mühlen- und Triebwerksbesitzer von Reisach bis Rosenheim
verbündeten sich. Gegen die Entnahme des Wasser von Seiten
Münchens protestierten sie erfolgreich beim Bezirksamt
Miesbach. Weniger Erfolg hatten sie bei den Münchner
Gerichten.
Nach der Gesetzesänderung im Jahre 1908 wurden die Stollenbauarbeiten
auf Veranlassung des Bezirksamts Miesbach in Reisach eingestellt.
Daraufhin erhob der Stadtmagistrat beim königlichen Verwaltungsgerichtshof
Klage auf Weiterführung und Fertigstellung der Bauarbeiten.
Das Urteil erging am 29.12.1910 und lautete wie folgt:
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"Die Münchner dürfen die begonnenen
Bauarbeiten fertig stellen mit einer Entnahme mit 1200 sek/l.
Eine Mehrentnahme ist aber ausgeschlossen."
Im Jahre 1911 wurden die Bauarbeiten fortgesetzt. Doch nach
tätlichen Übergriffen der hiesigen Bevölkerung
konnten die Bauarbeiten nur noch mit dem Schutz des Militärs
bis 1912 fertiggestellt werden.
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Appell an die Vernunft
In
einem Brief an den Münchner Oberbürgermeister Dr. Christian
Ude kommen die Mißstände in der Wassergewinnung und den
überhandnehmenden Problemen mit der Schutzgebietsausweisung
zur Sprache. Es soll eine vernünftige und zukunftsträchtige
Partnerschaft angestrebt werden.
Brief
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