Bau der Brunnen
       Lage der Brunnen
       Schutzgebiete
       Ausblick
 
Mottobild
Alfacounter
Besucherzähler
Tabelleunten
HISTORISCHES


Das Wasserhaushaltsgesetz von 1852 besagt, dass Grundbesitz auch das Recht beinhaltet, Wasser für sich daraus zu entnehmen.


 Wasserrechte 


Aus einer Urkunde des Archivs der Gemeinde Valley von 1881 geht hervor: "die Enteignung von Grundstücken im Mühltal im Jahre 1880 auf Grund des Enteignungsgesetzes von 1837 und dem Wasserhaushaltsgesetzt von 1852 sind abgegolten und somit abgeschlossen." Hier hat man zum Wohle der Allgemeinheit ein wasserführendes Grundstück, d. h. den Kasperlbach in den Besitz der Stadt München gebracht und zugleich das Wasserbenutzungsrecht. Dieses Gesetz galt nur bis 31.12.1907.     

Die Kasperlmühle heute


Ab 1. Januar 1908 musste neben dem Nachweis über Grundbesitz auch eine Genehmigung zur Ableitung des Wassers vom Bezirksamt, des heutigen Landratsamtes, eingeholt werden. Der Bau der Mühltaler und der Gotzinger Hangquellenfassungen fällt in den Geltungszeitraum des Wassergesetzes von 1852.

Im Staatsarchiv sind Protestschreiben der betroffenen Bevölkerung aus dieser Zeit vorhanden. Nachdem die Stadt München mit dem Ableiten verschiedener Bachläufe und Quellen in großem Ausmaß begann, fielen in Darching Brunnen trocken. Im Mangfalltal ging den Mühlen- und Triebwerksbesitzern das Wasser für den Antrieb ab. Der Pegel der Mangfall fiel um zwei Meter. Der Lebensnerv dieser Gegend war zerstört. Der Stadtmagistrat beantwortete die Schreiben immer mit dem Argument, sie hätten das Quellgrundstück gekauft. Somit hätte niemand mehr das Recht auf dieses Wasser.


 

Der Unterschied stellte sich heraus, da die Mühlenbesitzer zwar Mühlen betrieben aber kein Wasser entnahmen. Doch die Stadt München führte Wasser in ihr Wassernetz ab. Ab 1902 wurden auch rechtliche Schritte eingeleitet: 35 Mühlen- und Triebwerksbesitzer von Reisach bis Rosenheim verbündeten sich. Gegen die Entnahme des Wasser von Seiten Münchens protestierten sie erfolgreich beim Bezirksamt Miesbach. Weniger Erfolg hatten sie bei den Münchner Gerichten.

Nach der Gesetzesänderung im Jahre 1908 wurden die Stollenbauarbeiten auf Veranlassung des Bezirksamts Miesbach in Reisach eingestellt. Daraufhin erhob der Stadtmagistrat beim königlichen Verwaltungsgerichtshof Klage auf Weiterführung und Fertigstellung der Bauarbeiten. Das Urteil erging am 29.12.1910 und lautete wie folgt:

"Die Münchner dürfen die begonnenen Bauarbeiten fertig stellen mit einer Entnahme mit 1200 sek/l. Eine Mehrentnahme ist aber ausgeschlossen."
Im Jahre 1911 wurden die Bauarbeiten fortgesetzt. Doch nach tätlichen Übergriffen der hiesigen Bevölkerung konnten die Bauarbeiten nur noch mit dem Schutz des Militärs bis 1912 fertiggestellt werden.
     
 Brief an Münchens OB 


Sprengung eines Thalhamer Anwesens     

Appell an die Vernunft

In einem Brief an den Münchner Oberbürgermeister Dr. Christian Ude kommen die Mißstände in der Wassergewinnung und den überhandnehmenden Problemen mit der Schutzgebietsausweisung zur Sprache. Es soll eine vernünftige und zukunftsträchtige Partnerschaft angestrebt werden.

Brief lesen 

   
     

   

Copyright © Verein der Wasserschutzzonengeschädigten Miesbach-Thalham-Darching e.V. 2007