HISTORISCHES
Welche Zukunftschancen haben unsere jungen Leute und Familien?
Warum soll gerade die hiesige Bevölkerung unter den Einschränkungen
durch die Großstadt München leiden, während diese
sich uneingeschränkt entwickeln kann?
Die vorprogrammierte Entwicklungshemmung des Lebens
in unserer Gegend kann nicht unwidersprochen hingenommen werden.
Leider sind die Hinweise des Vereins der Wasserschutzzonengeschädigten,
auf die Anliegen und Rechte der Bewohner, an die Politiker nicht
ernst genommen worden. Wenn die Stadtwerke weiterhin auf ihre
Rechte pochen, wird nur der Klageweg bleiben. Eine Feststellungsklage
auf Bestehen der "alten Rechte" ist bereits in die
Wege geleitet. Weitere Klagen sind beim Landgericht München
II eingereicht worden. |
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Mit der Ausweisung neuer Wasserschutzzonen von Darching bis
Miesbach will sich die Stadt München die Qualität
des Wassers sichern, die eigentlichen Problemzonen Autobahn
und Eisenbahn, sowie Kläranlagen der hiesigen Gemeinden
müssten aber verschwinden, um wirklich die Unbedenklichkeit
des Wassers auf Dauer zu garantieren.
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Es gibt kein normales Leben innerhalb der Wasserschutzzone.
Es würde ein Leben mit Kontrollen von Landratsamt, mit
Prozessen, mit Einschränkungen des Eigentums beim Umnutzen
und Erweitern von Gebäuden und Landwirtschaft, sein.
Das Beseitigen von baulichen Anlagen
(z. B. Silos, Güllegruben), die der Qualität des Wassers
wiedersprechen, können auf Antrag des Wassernutzers, d.
h. der Stadtwerke München GmbH laut § 5 des Schutzverbotskatalogs,
gefordert werden.
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Der Verbotskatalog sieht noch viele weitere
Einschnitte des dörflichen Lebens vor:
Sport- und Festveranstaltungen bedürfen einer Genehmigung
durch die Stadtwerke GmbH.
Jede Baumaßnahme im privaten, sowie öffentlichen
Bereich wird noch vor der Genehmigung durch das Landratsamt,
den Stadtwerken zur Stellungnahme vorgelegt.
Das Erweitern des Friedhofs ist in Darching verboten.
Es dürfen keinen neuen Baugebiete ausgewiesen werden.
Wenn bauliche Maßnahmen überhaupt genehmigt werden,
dann nur mit vielen teuren Auflagen.
Viele Gewerbebetriebe sind ebenfalls untersagt.
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Für die Kommunen bedeutet es den Verlust der Planungshoheit.
Die bestehenden Entsorgungseinrichtungen sind bei einer Ausweisung
nur noch mit Ausnahmegenehmigungen des Landratsamtes zu betreiben.
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Auch Ausnahmegenehmigungen können jederzeit widerrufen
werden, wenn die Qualität des Wassers gefährdet
ist!
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