"Die Äußerungen von Frau Hess entsprechen
in keiner Weise den Tatsachen. Richtig ist, dass die Stadt
München ihre Altrechte an der Trinkwasserfassung im
Mangfalltal grob fahrlässig nicht gesichert hat. Die
Einträge zugunsten der Münchner Wasserrechte im
Wasserbuch des Landratsamtes Miesbach sind nicht rechtsgültig,
da diese aufgrund eines offensichtlich gefälschten
Dokumentes der Landeshauptstadt München vom 20. Oktober
1964, verändert und eingegangen beim Landratsamt Miesbach
am 22. Februar 1990, erfolgt sind.
Es ist weiterhin festzuhalten, dass die gesamte Anlage zur
Trinkwasser-Gewinnung im Mangfalltal nicht mehr rechtmäßig
ist, da entgegen den Gerichtsurteilen von 1908 und 1910
erhebliche, nicht genehmigte Erweiterungen von der Stadt
/ den Stadtwerken München GmbH durchgeführt wurden.
Bestätigt wird dies alles durch das Rechtsgutachten
von Haarmann und Semmelrath.
Das von Frau Hess proklamierte angebliche "Trinkwasser
der besten Qualität" stellt eine Täuschung
der Münchner Bevölkerung dar. Dies wird durch
Herrn Leitenden Baudirektor Geisenhofer vom Wasserwirtschaftsamt
Rosenheim sogar bestätigt: Bestätigt wird die
Annahme einer Belastung auch in der Vergangenheit durch
Keimbelastungen in der Trinkwasser-Entnahme, die von der
Stadtwerke München GmbH aber nicht publik gemacht wurde.
Diese ständig erfolgten Keimbelastungen werden zusätzlich
durch das Gutachten von Dr. Seidl bestätigt. Die Quelle/n
der Keimbelastungen wurden nie nachgewiesen.
Die Trinkwasserfassung in Reisach ist nicht schutzfähig,
da das gesamte Gefährdungspotential für das Grundwasser
im Gebiet zwischen der Bundesstraße 472, der Staatsstraße
2073 und dem Taubenberg so umfangreich ist, dass es nicht
mehr beseitigt werden kann. Denn hierzu müssten alle
Straßen, die Bahnlinie, die Bevölkerung usw.
aus dem Gebiet entfernt werden.
Der vorgeschlagene Standort einer schutzfähigen Trinkwasserfassung
bei Mitterdarching wird sowohl von der Stadtwerke München
GmbH, der Regierung von Oberbayern, dem Wasserwirtschaftsamt
Rosenheim und dem Landratsamt Miesbach vehement ignoriert
und abgelehnt.
Die Stadtwerke München GmbH selbst gefährdet grob
fahrlässig ihre Trinkwasserfassung im Mangfalltal durch
das Abhalten von Großveranstaltungen in der Schutzzone
IIb, wie "Tag des offenen Denkmals", "Aktionstag
in Thalham mit Führungen". Weiterhin fahren auf
Einladung der Stadtwerke München GmbH große Reisebusse
bis zum Wasserschloss der Trinkwasserfassung Reisach. Es
gibt in ganz Deutschland nur einen Bauhof mit über
30 Mitarbeitern in einer Wasserschutzzone, und dieser liegt
im Mangfalltal in der Schutzzone Ilb. Auch diese fahrlässige
Gefährdung geschieht in völliger Übereinstimmung
mit allen oben angeführten Behörden.
Stellt man allen diesen Gefährdungen die Behauptung
von Herrn List "Die Kläranlage in Müller
am Baum stellt für uns eine große Belastung dar"
entgegen, muss die Frage gestellt werden, warum sollen unsere
Kläranlagen mit ihren vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
bestätigten, sehr guten Abwasserwerten geschlossen
und unsere Abwässer mit hohem Kostenaufwand für
die hier ansässige Bevölkerung nach Miesbach gepumpt
werden, wenn im Gegenzug die Stadtwerke München GmbH
selbst nicht bereit ist, auch nur ein Mindestmaß an
Schutzvorkehrungen für ihre Trinkwasserfassungen im
Mangfalltal zu treffen.
Wenn schon die Überleitungsvariante aus Gründen
des Grundwasserschutzes von allen Behörden eingefordert
wird und diese somit ausschließlich dem Schutz der
Trinkwasserfassungen der Stadtwerke München zugute
kommt, so darf dies nicht auf Kosten der hier ansässigen
Bevölkerung erfolgen, sondern die Stadtwerke München
GmbH muss alle hierbei anfallenden Kosten voll übernehmen.
Dies ist sinnvoller, als mit dem 2003 erwirtschafteten Reingewinn
von 67 Millionen Euro eine neue Olympiahalle zu errichten
oder das Stachus-Untergeschoss zu erwerben."
Ferdinand Vogel, Miesbach
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