Im Kostenvergleich mag es im ersten Augenblick günstiger
sein, die Pumplösung zu wählen, wobei es anzuzweifeln
ist, dass die Summe von 900 000 Euro ausreicht, weil weder
die Kosten für Grundstücke noch Grunddienstbarkeiten
enthalten sind.
Mit Auflösung der Kläranlage Müller am Baum
wäre das letzte Hindernis gegen die Ausweisung des
Schutzgebietes gefallen. Es wird dann von Seiten der Stadtwerke
München eine rasche Unterzeichnung der Ausweisung der
Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing gefordert werden
mit den Folgen:
Der Industriestandort an der B 472 für Miesbach wird
wegfallen.
Die Ortschaft Müller am Baum wird zu einem zweiten
Thalham werden.
Die Pumpleitung zur Kläranlage Schlierachtal kann nicht
mehr gebaut werden, weil laut Verordnung für die Schutzzone
Thalham-Reisach-Gotzing, die Kläranlage Schlierachtal
nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung Bestand hat.
Ebenso ist die Durchleitung der Wachlehener Abwässer
nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet.
Ausnahmegenehmigungen haben laut Verordnung nur so lange
Gültigkeit, wie es dem Wohle des Wassers zuträglich
ist. Sie können jederzeit widerrufen werden.
Die Gemeinde Warngau verliert ihren Standort für eine
Kläranlage. Auch eine Pflanzenkläranlage als Alternative
wird keine Genehmigung bekommen.
Es ist nicht erwiesen, dass die ständige Verkeimung
der Reisacher Grundwasserfassung durch die Kläranlage
Müller am Baum verursacht wird.
Tatsache ist, dass die Mangfall, der größte Wasserzubringer
für die Reisacher Fassung, einige Kilometer flussaufwärts
die von ihrer Kapazität dreihundert mal größere
Kläranlage Luisenthal passiert.
Die Stadträte von Miesbach und die Gemeinderäte
von Warngau haben es noch in der Hand, den von Rechtsanwalt
Steffen im Dezember 2002 vorgeschlagenen Weg zur gemeinsamen
Nutzung zu gehen.
Der Verein der Wasserschutzzonengeschädigten bittet
die verantwortlichen Ratsmitglieder endlich eine Entscheidung
für den Bestand des Ortsteils Müller
am Baum zu treffen.
Für den Verein Lorenz Hilgenrainer 1. Vorstand
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