Durch ein Urteil des Königlichen
Verwaltungsgerichtshofes vom 29.12.1910 wurde für die Grundwasserfassung Reisach ein Wasserentnahmerecht
von 1200 Liter pro Sekunde festgeschrieben.
Dieses Urteil beruhte auf der Voraussetzung, dass alle Grundstücke
im Einzugsgebiet dieser Brunnenfassung Eigentum der Stadt München
sind, wie dies im Wasserhaushaltsgesetz von 1852 festgeschrieben
steht.
Im Mai 1964 erging vom Landratsamt Miesbach ein Bescheid zur Ausweisung
einer Wasserschutzzone für das Gebiet Thalham - Reisach
- Gotzing. Dieser Bescheid war nicht rechtsgültig,
weil der Bundesverwaltungsgerichtshof im November 1963 entschieden
hatte, dass die Ausweisung einer Wasserschutzzone nur durch eine
Verordnung (Anhörungsverfahren) des Landratsamtes erfolgen
kann.
Im November 2001 wollte das Landratsamt
Miesbach ein Wasserrechtsver-fahren eröffnen. Der Protest
von Dr. Gerhard Maier, dem damaligen Bürgermeister der Stadt
Miesbach, und Sprechern der betroffenen Gemeinden bewirkten das Aussetzen des Wasserrechtsverfahrens,
bis die Feststellungsklage entschieden ist. In der Feststellungsklage
geht es um das Bestehen der alten Rechte (behauptete Befugnisse),
die für die Stadt München im Wasserbuch des Landratsamtes
eingetragen wurden.
Dieser Eintrag ins Wasserbuch erfolgte aber
erst 26 Jahre nach Verstreichen der Eintragungsfrist mit
dem in keiner Weise gerechtfertig-ten Zusatz: Die Wasserrechte
sind unbefristet, unkündbar und in der Menge unbegrenzt.
Hier übersehen die SWM GmbH die Ausführungen des königlichen
Verwaltungsgerichtshofes, der die Menge sehr wohl begrenzt.
Obwohl das Wasserrechtsverfahren ausgesetzt ist, sollen vollendete
Tatsachen geschaffen und die Kläranlage Müller
am Baum geschlossen werden, weil sie angeblich die in der Nähe liegende Wasserfassung Reisach
gefährdet.
Mit kostspieligen Auflagen wird die
Stadt Miesbach gezwungen, einer sogenannten Pumplösung zuzustimmen, das heißt die Abwässer der Orte Müller
am Baum und Wachlehen in die Kläranlage des Zweckverbandes
zur Abwasserbeseitigung der Stadt Miesbach und der Gemeinden Hausham
und Schliersee einzuleiten.
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