Mottobild
Alfacounter
Besucherzähler
Tabelleunten
PRESSE-ARCHIV 2005


Unter dieser Rubrik finden Sie eine Auflistung von Zeitungsberichten, Artikeln in Magazinen oder Briefwechseln. Wenn Sie Fragen zu den Berichten haben, so setzen Sie sich bitte unter "Kontakt" mit uns in Verbindung.

 

 Derzeitige Rechtssituation für die Grundwasserfassung Reisach - März 2005 


    

Obwohl das Wasserrechtsverfahren ausgesetzt ist, sollen vollendete Tatsachen geschaffen und die Kläranlage Müller am Baum geschlossen werden, weil sie angeblich die in der Nähe liegende Wasserfassung Reisach gefährdet.

   

 

Durch ein Urteil des Königlichen Verwaltungsgerichtshofes vom 29.12.1910 wurde für die Grundwasserfassung Reisach ein Wasserentnahmerecht von 1200 Liter pro Sekunde festgeschrieben. Dieses Urteil beruhte auf der Voraussetzung, dass alle Grundstücke im Einzugsgebiet dieser Brunnenfassung Eigentum der Stadt München sind, wie dies im Wasserhaushaltsgesetz von 1852 festgeschrieben steht.

Im Mai 1964 erging vom Landratsamt Miesbach ein Bescheid zur Ausweisung einer Wasserschutzzone für das Gebiet Thalham - Reisach - Gotzing. Dieser Bescheid war nicht rechtsgültig, weil der Bundesverwaltungsgerichtshof im November 1963 entschieden hatte, dass die Ausweisung einer Wasserschutzzone nur durch eine Verordnung (Anhörungsverfahren) des Landratsamtes erfolgen kann.

Im November 2001 wollte das Landratsamt Miesbach ein Wasserrechtsver-fahren eröffnen. Der Protest von Dr. Gerhard Maier, dem damaligen Bürgermeister der Stadt Miesbach, und Sprechern der betroffenen Gemeinden bewirkten das Aussetzen des Wasserrechtsverfahrens, bis die Feststellungsklage entschieden ist. In der Feststellungsklage geht es um das Bestehen der alten Rechte (behauptete Befugnisse), die für die Stadt München im Wasserbuch des Landratsamtes eingetragen wurden.

Dieser Eintrag ins Wasserbuch erfolgte aber erst 26 Jahre nach Verstreichen der Eintragungsfrist mit dem in keiner Weise gerechtfertig-ten Zusatz: Die Wasserrechte sind unbefristet, unkündbar und in der Menge unbegrenzt. Hier übersehen die SWM GmbH die Ausführungen des königlichen Verwaltungsgerichtshofes, der die Menge sehr wohl begrenzt.

Obwohl das Wasserrechtsverfahren ausgesetzt ist, sollen vollendete Tatsachen geschaffen und die Kläranlage Müller am Baum geschlossen werden, weil sie angeblich die in der Nähe liegende Wasserfassung Reisach gefährdet.

Mit kostspieligen Auflagen wird die Stadt Miesbach gezwungen, einer sogenannten Pumplösung zuzustimmen, das heißt die Abwässer der Orte Müller am Baum und Wachlehen in die Kläranlage des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Stadt Miesbach und der Gemeinden Hausham und Schliersee einzuleiten.

   


Zurück zur Übersicht Pressearchiv 2005

   

Copyright © Verein der Wasserschutzzonengeschädigten Miesbach-Thalham-Darching e.V. 2007