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 Artikel im Merkur vom 3.11.2006 


    

Schutz vor Schutzzone für CSU vorrangig

Miesbach - Der CSU-Kreisvorstand hat sich bei seiner jüngsten Sitzung mit einem einstimmigen Beschluss gegen die Ausweisung des Wasserschutzgebietes ThalhamReisach-Gotzing ausgesproeben. Mit dem Beschluss stellt sich die LandkreisCSU klar gegen die entsprechende Forderung der Stadtwerke München und will damit nach eigenem Bekunden "Schaden vom Landkreis, seinen Gemeinden, Betrieben und Bürgern abwenden".

   

VON NORBERT KOTTER

Man war sich einig, dass eine Ausweitung nicht nur den betroffenen Gemeinden nahezu jede Entwicklungsmöglichkeit nähme, sondern auch die Grundstückseigentümer innerhalb des Schutzgebietes massive Wertminderungen hinzunehmen hätten. Insbesondere aus den Reihen der Landwirtschaft wurden auch die Vermarktungsgesellschaft und die angestrebte Kooperations-Vereinbarung heftig kritisiert. Deren Ziel ist eine Vermarktung der Produkte von Biobauern, die innerhalb der Schutzzone liegen, durch die Stadtwerke. Man sieht darin den Versuch der Stadt München, einen weiteren Mosaikstein zu einer möglichst weitgehenden Ausdehnung der Schutzzone zu legen und überdies einen Keil in die Bauernschaft zu treiben.

Da die Kooperations-Vereinbarung, die als eine Vorbedingung in dem Verfahren gilt, nach Ansicht des CSU-Kreisvorstandes wohl nicht zustandekommen wird, gibt es für ihn keinen Grund, dass der Landrat eine entsprechende Unterschrift leistet. Aufgrund neuerer Erkenntnisse plädiert der Kreisvorstand zudem dafür, die Frage der Wasserbezugsrechte neu auf den Prüfstand zu stellen. Dabei soll geklärt werden, ob die Stadtwerke München tatsächlich das Recht haben, Trinkwasser in "unbegrenzter Menge" und auf "unbestimmte Zeit " aus dem Landkreis zu beziehen.

Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass im Bayerischen Landtag derzeit an einer Gesetzesänderung mit dem Ziel gearbeitet wird, im Bereich der äußeren Schutzzone III die Verordnungslösung durch eine vertragliche Vereinbarung zu ersetzen. Da die Auswirkungen dieser Änderung auf den Landkreis derzeit nicht absehbar seien, müsse die Gesetzes-Novellierung zunächst abgewartet werden.

   


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